Markenname im Social Web geklaut – Was tun?

23.09.2010 08:58 Uhr Andreas
Fundstücke aus dem Web, Social Media, Wissenswertes

Andreas

Während sich das Social Web mit immer weiteren Angeboten jeden Tag neu erfindet, entstehen auch immer neue Möglichkeiten für Marken im Web präsent zu sein. Twitter-Accounts und Facebook-Fanpages sind in aller Munde. Und da sind ja noch YouTube, Flickr, und viele weitere die irgendwann einmal interessant werden könnten.

Natürlich sollte und muss man auch nicht gleich überall aktiv werden. Denn eine durchdachte Social Media Strategie sollte die Grundlage für den Start sein. Wichtig ist aber rechtzeitig dafür zu sorgen, dass die eigenen Marken- und Unternehmensnamen nicht durch Fremde gesichert werden.

Der Marken-Schnell-Check

Mit einem Schnell-Check auf namechk.com lässet sich in Sekundenschnelle überprüfen welche Accounts bereits registriert sind.

Was aber wenn wichtige Plattformen bereits vor der Nase weggeschnappt worden sind?

Die rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorzugehen hat der Social Media Recht Blog in einem ausführlichen Artikel zusammengefasst. Ein weiterer Blick lohnt auch in das Help Center von Facebook und Twitter.

Sind die Facebook Social Plugins legal?

09.07.2010 14:42 Uhr Andreas
Facebook, Social Media, Wissenswertes

Andreas

Seit Ende April gibt es die “Gefällt mir”-Buttons  auch außerhalb von Facebook.
Seitenbetreiber können diese Plugins leicht in ihre Website integrieren und die Nutzer und sich mit dem größten sozialen Netzwerk verbinden.  Aber sind die kleinen Knöpfe mit dem Daumen auch mit den deutschen Datenschutzrechten vereinbar?

Facebook sammelt bekanntlich gerne Daten. Genau dies passiert auch dann, wenn man als eingeloggter Nutzer auf anderen Websites surft, die sich der Social Plugins von Facebook bedienen. Durch Cookies (kleine Textdateien auf den Rechnern der User) kann Facebook auch außerhalb seiner Plattform feststellen, dass der Besucher bei Facebook angemeldet ist und sieht genau um wen es sich handelt. Damit Facebook mitbekommt, wo man sich im Netz rumtreibt, muss man nicht einmal die “Gefällt mir”-Buttons anklicken. Wenn man dies tut, weiß das Netzwerk zusätzlich, was einem auf dieser fremden Website denn so gut gefällt.

Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbig aus München hat die Frage der Legalität genauer unter die Lupe genommen.
Er kommt zu dem Ergebnis, dass man als Seitenbetreiber die Besucher zumindest mit Hinweisen in den Datenschutzerklärungen auf diese Problematik aufmerksam machen sollte.

Zum vollständigen Artikel: http://www.thomashelbing.com/de/facebook-social-plugins-datenschutz-bdsg-datenschutzhinweise-privacy-policy-like-button-gefallt-mir